Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht in Deutschland für alle Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm, Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I) von mehr als 3,5 Tonnen, sofern diese für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Bei Fahrzeugkombinationen ist dabei die tzGm des Zugfahrzeugs maßgeblich; Fahrzeuge von Handwerksbetrieben können unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit sein. Wer die Maut vorsätzlich oder fahrlässig nicht bzw. nicht ordnungsgemäß entrichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro geahndet werden kann.
Als offizieller, im Servicepartner-Netz von Toll Collect gelisteter Partner übernehmen wir für Sie den kompletten Einbau der Toll-Collect-Fahrzeuggeräte (On-Board-Units, OBU) – zum Festpreis und ohne Risiko für Sie.
Unsere Leistungen im Überblick:
Gemeinsame Festlegung von Onboard-Unit-Typ und Einbauort im Fahrzeug
Reservierung der benötigten Anzahl an Mautgeräten
Fachgerechter Einbau der Fahrzeuggeräte in Ihre LKWs durch einen autorisierten Toll-Collect-Servicepartner
Auf Wunsch: Erledigung der Tachoprüfung nach § 57b StVZO im selben Termin
Einweisung in die Bedienung des Mautgerätes vor der ersten Fahrt
Die Fahrzeuggeräte im Detail: Bosch und Continental
Toll Collect setzt aktuell zwei Fahrzeuggeräte-Hersteller ein, die wir beide fachgerecht verbauen: Bosch und Continental. Beide Systeme gibt es jeweils als fest im DIN-Schacht verbautes Gerät oder als Aufbau-/Windshield-Variante, die an der Windschutzscheibe montiert wird; die Bedienung ist bei beiden Bauformen jeweils identisch. Das Windshield-Fahrzeuggerät von Bosch verfügt über alle zur Mauterhebung notwendigen Komponenten und muss während der Fahrt dauerhaft mit der Bordelektronik verbunden sein – bei häufiger Nutzung empfiehlt sich ein fester Dauer-Anschluss an die Fahrzeugelektrik statt der Versorgung über Zigarettenanzünder oder Bordsteckdose. Aus Sicherheitsgründen darf das Bosch-Windshield-Gerät aufgrund seines verbauten Akkus nicht in Gefahrguttransportern (ADR-Fahrzeugen) eingebaut oder in explosionsgefährdeten Räumen betrieben werden.
Vor jeder Fahrt geben Sie bei eingeschalteter Zündung die mautrelevanten Fahrzeugdaten ein: die Gewichtsklasse (in vier Stufen von 3,51t bis über 18t) sowie – bei einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 18 Tonnen – zusätzlich die genaue Achszahl des Fahrzeugs samt Anhänger. Bei An- oder Abkoppeln eines Anhängers müssen Gewicht und Achszahl vor Fahrtantritt entsprechend angepasst werden. Optional lässt sich vor Tourbeginn eine Kostenstelle hinterlegen, über die sich die Mautkosten einzelner Kundenfahrten getrennt abrechnen lassen; diese werden nach einem "Kassenabschluss" direkt im Toll-Collect-Kundenportal abrufbar.
Das Fahrzeuggerät überwacht sich fortlaufend selbst: Bei technischen Störungen erscheint eine Fehlermeldung im Display, die LED leuchtet rot und blinkt, und ein Fehlerton ertönt alle fünf Minuten, bis die Meldung quittiert wurde. Wichtig: Erhebt das Gerät aufgrund einer Störung keine Maut, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die mautpflichtige Strecke manuell über die Toll-Collect-App oder die Online-Einbuchung nachzubuchen.
Mauterhebung auch in Österreich möglich (TOLL2GO)
Ist auf dem Fahrzeuggerät zusätzlich der Dienst TOLL2GO für Österreich freigeschaltet, wechselt das Gerät bei einer Grenzüberschreitung automatisch in den jeweiligen Landesdienst und erhebt auch dort die Maut automatisch – erkennbar an der Statusanzeige "AT DIENST AKTIV" im Menü. Beim Passieren eines österreichischen Mautportals ist auf die akustischen Signaltöne zu achten: Ein einzelner Ton bestätigt die erfolgreiche Mauterhebung, zwei bzw. vier Töne signalisieren einen Fehler bzw. eine Sperrung, bei der umgehend eine GO-Vertriebsstelle aufgesucht werden muss, um die Maut nachzuentrichten. In Österreich ist zudem stets die genaue Achszahl von Fahrzeug und Anhänger anzugeben.
Schadstoffklasse korrekt ermitteln
Der Mautteilsatz für die verursachten Luftverschmutzungskosten richtet sich nach der Euro-Schadstoffklasse des Fahrzeugs, die bei der Buchung im LKW-Mautsystem zwingend anzugeben ist. Bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen mit ab Oktober 2005 ausgegebenen Fahrzeugpapieren lässt sich die Schadstoffklasse in der Regel direkt aus Ziffer 14 bzw. der Schlüsselnummer zu Ziffer 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I ableiten. Für ausländische Fahrzeuge sowie Fälle ohne eindeutigen Nachweis gelten abweichende Nachweisregeln und eine gesetzliche Vermutungsregelung nach § 7 Lkw-MautV, die sich am Erstzulassungsdatum orientiert. Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Einordnung Ihrer Fahrzeuge, damit unnötig hohe Mautsätze durch fehlerhafte Schadstoffklassen-Angaben vermieden werden.