Eine Tachoangleichung wird immer dann erforderlich, wenn sich die Felgen- bzw. Reifengröße eines Fahrzeugs ändert – etwa durch die Montage größerer oder kleinerer Räder als in der Werksausstattung vorgesehen. Da sich durch den veränderten Rollumfang auch die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit und die zurückgelegte Strecke anders auf den Tacho auswirken, muss die Anzeige entsprechend neu kalibriert werden, um weiterhin korrekte und gesetzeskonforme Werte anzuzeigen. Der TÜV fordert bei einem Wechsel der Felgengröße ausdrücklich eine entsprechende Tachoangleichung – ohne diese droht bei der nächsten Hauptuntersuchung eine Beanstandung, und im Falle einer fehlerhaften Geschwindigkeitsanzeige können sich zudem Haftungsfragen ergeben, etwa bei Bußgeldern oder Unfällen. Heinz Port übernimmt die fachgerechte Tachoangleichung nach einem Felgenwechsel zuverlässig und normgerecht. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns – wir beraten Sie gerne auch zu den technischen Details Ihres individuellen Fahrzeugs.